Leipziger Volkszeitung vom 27.10.2009
Die Notarkammer Sachsen warnt vor einer zu leichtfertigen Verwendung von Formularen aus dem Internet. Zwar gebe es auf den Internetportalen von Formularanbietern meist Hinweise zur richtigen Verwendung der Muster. Diese seien aber meistens versteckt und würden gerade von unerfahrenen Nutzern nicht zur Kenntnis genommen. Für juristische Laien seien die Vordrucke daher oft nicht hilfreich.
Vorsicht sei vor allem bei Mustern für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen geboten. Viele der im Internet kursierenden Texte seien juristisch missverständlich oder veraltet. Oft seien die seit dem 1. September geltenden gesetzlichen Neuregelungen noch nicht berücksichtigt, bemängelt die Notarkammer.
Probleme gebe es auch immer wieder bei Muster-Testamenten. Denn ein Testament ist nur wirksam, wenn es komplett handschriftlich verfasst wird oder ein Notar es beurkundet. Wer einen Internet-Vordruck am Bildschirm ausfülle und nach dem Ausdrucken nur unterschreibe, stehe am Ende daher ganz ohne letzten Willen da. Es würde dann wieder die gesetzliche Erbfolge gelten – obwohl gerade dies durch ein Testament eigentlich vermieden werden sollte.
joh