-besser vorher für das nachher sorgen-
Wer durch zunehmende Hirnleistungsstörungen seine Angelegenheiten später nicht mehr selbst regeln kann, sollte schon vorher festzulegen, wer die rechtliche Vertretung für sie/ihn übernehmen soll. Eine gesetzliche Betreuung durch das Betreuungsgericht wird dadurch vermieden.
Betroffene und Angehörige von Demenzkranken werden beraten:
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Rahmenvorgaben von Patientenverfügungen
- Formulierungshilfe der persönlichen Dokumente
Betroffene und Angehörige von Demenzkranken werden unterstützt:
- Vermitteln von Beratung durch Arzt, Notar, Rechtsanwalt
- Begleiten der Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung
- Begleiten Bevollmächtigter im administrativen Bereich