-besser vorher für das nachher sorgen-

Wer durch zunehmende Hirnleistungsstörungen seine Angelegenheiten später nicht mehr selbst regeln kann, sollte schon vorher festzulegen, wer die rechtliche Vertretung für sie/ihn übernehmen soll. Eine gesetzliche Betreuung durch das Betreuungsgericht wird dadurch vermieden.

 

Betroffene und Angehörige von Demenzkranken werden beraten:

  • Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
  • Rahmenvorgaben von Patientenverfügungen
  • Formulierungshilfe der persönlichen Dokumente

 

Betroffene und Angehörige von Demenzkranken werden unterstützt:

  • Vermitteln von Beratung durch Arzt, Notar, Rechtsanwalt
  • Begleiten der Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung
  • Begleiten Bevollmächtigter im administrativen Bereich